Bitte beachten Sie ab sofort die bis 31. Oktober 2026 geltende Waldbrandverordnung für den Bezirk Mödling:
Waldbrandverordnung - Ausgabe 28.04.2026
Im gesamten Verwaltungsbezirk Mödling sind im Wald und in dessen Gefährdungsbereich (Waldnähe)
verboten.
Laut Bezirkshauptmannschaft können Übertretungen dieser Verordnung mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270,- bestraft werden.