Waldbrandverordnung 2026

Bitte beachten Sie ab sofort die bis 31. Oktober 2026 geltende Waldbrandverordnung für den Bezirk Mödling:

Waldbrandverordnung - Ausgabe 28.04.2026

 

Im gesamten Verwaltungsbezirk Mödling sind im Wald und in dessen Gefährdungsbereich (Waldnähe)

verboten.

 

Laut Bezirkshauptmannschaft können Übertretungen dieser Verordnung mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270,- bestraft werden.

 

Wenn Sie einen Waldbrand sehen, wählen Sie den Feuerwehrnotruf 122!